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Corporate Governance Kodex
Gem. § 161 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Nachfolgend finden Sie die Entsprechungserklärung für die Bechtle AG.
Bechtle AG, 06.02.2008
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Kontakt: Thomas Fritsche
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