Corporate Governance.

Gem. § 161 AktG müssen Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Nachfolgend finden Sie die Entsprechungserklärung für die Bechtle AG.

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Stand Download als PDF
Grundsätze
Deutscher Corporate Governance Kodex Mai 2012
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Entsprechenserklärungen der Bechtle AG
Erklärung vom Januar 2013 Download
Unterjährige Aktualisierung vom Juni 2012 Download
Erklärung vom Januar 2012 Download
Erklärung vom Februar 2011 Download
Erklärung vom Februar 2010 Download
Erklärung vom Februar 2009 Download
Erklärung vom Februar 2008 Download

Satzung
Aktuelle Satzung der Bechtle AG März 2013
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Informationen zu Kapital und Dividende
Stammkapital, Genehmigtes und Bedingtes Kapital, Dividenden 31.12.2010 Download

Vorstand
Mitglieder des Vorstands 2011 Link
Vergütung des Vorstands Link

Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats Link
Vergütung des Aufsichtsrats 2011 Link

Kontakt: Thomas Fritsche

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