Die Bedrohungslage ist präsent wie nie.

Keine Frage: Die Gefahren aus dem Netz sind für Unternehmen vielfältig. Und es kommen Woche für Woche neue Bedrohungen hinzu. Immer häufiger werden Fälle erfolgreicher Cyberattacken auf Unternehmen und Institutionen bekannt. Der letzte BSI-Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland macht das deutlich: 144 Millionen Schadprogramme wurden 2021 gezählt. 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl an DDoS-Attacken nimmt täglich zu. Und auch das Homeoffice hat dazu geführt, dass Cyberattacken in den letzten Monaten zugenommen haben.

Diese stetig wachsende Bedrohungslage ist ein guter Grund, der Informationssicherheit höchste Priorität in Ihrem Unternehmen einzuräumen.

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IT-Sicherheitsgesetz 2.0: Ein Anwalt für IT-Recht sowie ein Spezialist für Cyber-Security und Compliance im Gespräch.

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Warum das neue IT-Sicherheitsgesetz mehr Schutz für die Gesellschaft bedeutet.

Für Betreiber kritischer Infrastrukturen ändert sich zum 1. Mai 2023 einiges. Denn dann wird das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) verpflichtend, das bereits im Jahr 2021 von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Es beschreibt, wie Unternehmen sich zukünftig durch ganzheitliche Angriffserkennungssysteme gegen die Gefahren aus dem Netz schützen müssen.

 

In unserem 60-minütigen Webinar sprechen wir mit Dr. David Bomhard, einem Anwalt für IT-Recht, und unserem IT-Security-Experten Hermann Reissig über Anforderungen, Chancen und Konsequenzen der Regulatorien. Und warum das neue Gesetz Sinn macht und die Gesellschaft schützt.

 

Die Gefahr der Missachtung.

Dr. David Bomhard ist Rechtsanwalt und Physiker. Seit Jahren ist er spezialisiert auf IT-Recht sowie alle rechtlichen Themen rund um künstliche Intelligenz und Datenökonomie. Zudem ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „International Cybersecurity Law Review“ (ICLR). Er spricht u. a. über Konsequenzen bei Missachtung des Gesetzes, die Stärkung der Rolle des BSI durch das IT-SiG 2.0, erweiterte Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen, das EU NIS2, das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) und aktuelle Anforderungen der BaFin an die IT-Sicherheit im Finanzsektor. Unser IT-Security-Experte Hermann Reissig gibt zusätzlich Einblicke in die ganzheitliche Informationssicherheit von Unternehmen und welche organisatorischen und technischen Maßnahmen es braucht, um den Schutz von kritischen Infrastrukturen optimal gewährleisten zu können.

Schmuckbild IT Sicherheitsgesetz
Termin:
20. April 2023 | 11 - 12 Uhr.

 

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Die Referierenden des Webinars.

Ferry van Saalbach

Moderation

David Bomhard

Dr. David Bomhard

Dr. David Bomhard ist Rechtsanwalt und Physiker. Er verfügt über eine jahrelange Expertise zu KI- und Cloud-Projekten sowie IT-Outsourcings im regulierten Umfeld - u. a. für kritische Infrastrukturen.

Herrmann Reissig

Hermann Reissig

ist Lead Architect Compliance & IT-Sicherheitsbeauftragter im Bechtle Systemhaus Würzburg.

In unserem Webinar erfahren Sie:

Was genau das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 bedeutet.

Was passiert, wenn betroffene Unternehmen die neuen Vorgaben missachten.

Wie Ihnen Bechtle bei der Absicherung Ihres Unternehmens zur Seite stehen kann.

Freuen Sie sich auf die spannenden Vorträge von Dr. David Bomhard und Hermann Reissig sowie eine interessante Diskussion im Anschluss, bei der Sie gerne Fragen stellen können.

Sie haben am genannten Termin keine Zeit? Melden Sie sich gerne trotzdem an – wir senden Ihnen dann im Anschluss an das Webinar die Videoaufzeichnung zu.

 

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