Neckarsulm, 10. August 2021 – Die auf der Hauptversammlung der Bechtle AG am 15. Juni 2021 beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wird vom 13. August auf den 16. August 2021 durchgeführt. Der Effekt ist einem Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vergleichbar. Die Kapitalerhöhung wurde bereits am 29. Juli im Handelsregister eingetragen und damit rein rechtlich umgesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich infolgedessen auf 126 Mio. € verdreifacht.
Der Zeitplan für die technische Durchführung sieht den 13. August als letzten Handelstag mit dem bisherigen Kursniveau vor. Die Notierung der neuen Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 16. August aufgenommen. Das Börsenkursniveau der Bechtle Aktie drittelt sich entsprechend, ohne dass sich der reale Wert des Aktienbestands ändert. Es findet somit auch keine Verwässerung des Aktienanteils statt. Alle Aktionär:innen der Bechtle AG erhalten für jede gehaltene Bechtle Aktie zusätzlich zwei neue Aktien (sogenannte Gratisaktien). Die Zuteilung erfolgt mittels Depotgutschrift. Seitens der Aktionär:innen sind keine Aktivitäten erforderlich. Die neuen Aktien sind vom Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2021 an gewinnberechtigt.
Ziel der Maßnahme ist, die Handelbarkeit der Papiere an den Börsen zu verbessern und damit den Einstieg in die Bechtle Aktie oder den Ausbau bestehender Positionen für breite Anlegerkreise zu erleichtern.