
Bevor wir uns dem Zusammenspiel von KI und Datenschutz zuwenden, stellt sich die Frage: Was verstehen wir in diesem Zusammenhang eigentlich unter KI? Viele assoziieren KI in erster Linie mit Chatbots oder Sprachassistenten. KI geht aber weit darüber hinaus. Die KI-Verordnung beschreibt KI als maschinenbasierte Systeme, die selbstständig lernen, Entscheidungen treffen und bestimmte Ziele verfolgen können. Diese Systeme analysieren oft riesige Datenmengen und ermöglichen tiefe Einblicke in Verhaltensmuster und Interessen – was neue datenschutzrechtliche Herausforderungen schafft, insbesondere im Umgang mit sensiblen Daten.
KI und Datenschutz – Risiken und Potenziale.
KI ist heute in vielen Bereichen präsent, von der Qualitätssicherung über die Textverarbeitung bis hin zur IT-Sicherheit. Die breite Anwendung macht den datenschutzkonformen Einsatz jedoch zu einer Herausforderung. Da KI-Systeme häufig personenbezogene Daten verarbeiten, müssen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere die Grundsätze der Zweckbindung und der Datensparsamkeit, eingehalten werden. Diese Anforderungen sind in dynamischen KI-Anwendungen nicht immer einfach umzusetzen und bedürfen einer sorgfältigen Prüfung.
Die Anforderungen an den Datenschutz im Bereich der KI hängen stark vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Eine zentrale Frage ist, wer in den einzelnen Phasen der Datenverarbeitung durch die KI-Systeme als Verantwortlicher gilt: die Hersteller, die die Systeme entwickeln bzw. anbieten, oder die Unternehmen, die sie in ihrer Organisation einsetzen?
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Bei Anwendungen, die sensible Daten wie biometrische Informationen verarbeiten, gelten zusätzliche rechtliche Anforderungen. Transparenz, klar definierte Verantwortlichkeiten und geeignete Rechtsgrundlagen sind hier entscheidend.
Wichtige Schritte zur Minimierung von Risiken.
Um den Datenschutz beim Einsatz von KI zu gewährleisten, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
- Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design): KI-Systeme sollten von vornherein datenschutzfreundlich gestaltet werden, z. B. durch Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten.
- Rechtliche Prüfung und Einwilligung: Je nach Anwendung kann eine explizite Einwilligung erforderlich sein. Unternehmen sollten sicherstellen, dass es für die Verarbeitung personenbezogener Daten eine klare Rechtsgrundlage gibt.
- Transparenz und Information: Betroffene müssen darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Eine lückenlose Dokumentation fördert die Transparenz.
- Schulung und Klärung von Verantwortlichkeiten: Mitarbeitende sollten im Umgang mit KI-Systemen geschult werden, um Datenschutzrisiken zu minimieren. Externe Datenschutzexpert:innen können wertvolle Unterstützung bieten, insbesondere wenn internes Know-how fehlt.
Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit KI in Unternehmen.
Der datenschutzkonforme Einsatz von KI ist anspruchsvoll, aber machbar. Unternehmen, die klare Regeln für den Einsatz von KI aufstellen und ihre Mitarbeitenden entsprechend sensibilisieren, können die Vorteile dieser Technologie nutzen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Eine regelmäßige Anpassung der Maßnahmen ist entscheidend, um mit den Entwicklungen im Bereich KI und Datenschutz Schritt zu halten.