ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SCHULUNGSLEISTUNGEN.


Als Vertragsbestandteil gelten bei einer Beauftragung die Bechtle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) sowie die Geschäftsbedingungen für Schulungsdienstleistungen.

Die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Hard- und Softwarepflege (EGB) gelten zusätzlich zu den AGB bei allen Pflege- und Betreuungsleistungen (Hard- und Softwarepflege) im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen als Vertragsinhalt.

Diese Geschäftsbedingungen sind auch online verfügbar und können somit jederzeit eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden:


Anmelden und Bestätigen.

Melden Sie sich bitte mit dem Registrierungsformular, per Fax, telefonisch, formlos schriftlich oder per E-Mail an. Da die Teilnehmerzahl bei unseren Standardschulungen aus didaktischen Gründen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ihre Anmeldung wird erst durch die Terminfreigabe des durchführenden Schulungszentrums verbindlich. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Selbstverständlich informieren wir Sie über einen Ersatztermin. Bei kurzfristiger Anmeldung - und aufgrund dessen nicht zur Verfügung stehenden Ressourcen - wird nach Absprache mit dem Kunden ein neuer Termin vereinbart.

 

Haftung.

Bechtle haftet auf Schadenersatz nur, wenn sie oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftungsbeschränkung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt sowohl für vertragliche Ansprüche wie auch solche aus unerlaubter Handlung. Bechtle übernimmt für Verlust und Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde haftet in gesetzlichem Umfang für Schäden an Gebäude, Inventar, Systemen und Daten von Bechtle oder Dritten, die durch Veranstaltungsteilnehmer und sonstige Mitarbeiter aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, Bechtle rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen. Der mit Bechtle abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag, weshalb weder Minderung- noch Wandlungsansprüche der Kunden bestehen.

 

Rücktritt von Teilnehmern.

Bei Rücktritt oder Terminverschiebungen ab zwei Wochen vor Schulungsbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Die genannten Bedingungen gelten selbstverständlich nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

 

Gebühren.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei offenen Schulungen gelten die Kursgebühren je Person. Im Preis enthalten sind die erforderlichen Schulungsunterlagen sowie bei Präsenzschulungen die Kosten für Erfrischungsgetränke und Mittagessen. Nicht eingeschlossen sind Hotelkosten. Wir unterstützen Sie aber gerne bei der Zimmervermittlung. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste werden die alten Preise ungültig. Preisänderungen z.B. aufgrund von inhaltlichen Anpassungen oder aus ressourcentechnischen Gründen bleiben vorbehalten. Es gilt der aktuelle Preis gemäß Auftragsbestätigung. Skontoabzüge für Dienstleistungen, die in unserem IT-Schulungszentrum erbracht werden, können wir nicht anerkennen.

 

Copyright Schulungsunterlagen.

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus bleiben Bechtle vorbehalten und sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch Bechtle zulässig.

 

Gerichtsstand.

Gerichtsstand ist der Sitz der jeweiligen Gesellschaft.

 

Rechnungsausgleich.

Der Rechnungsausgleich erfolgt rein netto binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt.

 

Ergänzung.

Bechtle haftet nicht für Daten die im Rahmen einer Reparatur oder einer Datenübernahme verloren gehen. Wir gehen davon aus dass der Kunde eine regelmäßige Datensicherung auf einem separaten Medium durchführt. Mehraufwand, der nicht durch Bechtle zu vertreten ist, zum Beispiel durch Wartezeiten und ungeplanter Verzögerungen technischer / administrativer Art, ist nicht im Angebot kalkuliert und wird extra berechnet. Eine Leistungsverhinderung durch höhere Gewalt ist kein Verstoß gegen den vereinbarten Vertrag.

Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.