Wer darf öffentliche Merklisten anlegen?

KURZANTWORT

Öffentliche Merklisten können Benutzer:innen mit der Berechtigung „Öffentliche Merklisten erstellen/löschen“ im My-Bechtle-Account anlegen. Diese Merklisten sind für alle Benutzer:innen des jeweiligen Accounts sichtbar.

Voraussetzungen für das Anlegen öffentlicher Merklisten

  • Die Berechtigung „Öffentliche Merklisten erstellen/löschen“ muss im My-Bechtle-Account vorhanden sein.
  • Nur Benutzer:innen mit dieser Berechtigung können öffentliche Merkliste anlegen oder löschen.

Sichtbarkeit und Zugriff

  • Öffentliche Merklisten sind für alle Benutzer:innen innerhalb des jeweiligen My-Bechtle-Accounts sichtbar.

  • Die Merkliste erscheint im Bereich „My Bechtle“ unter dem Reiter „Produkte & Kaufen“.

Verwaltung der Berechtigungen

  • Die Account-Administration weist die Berechtigung zu.

  • Änderungen an den Berechtigungen wirken sich sofort auf das Erstellen oder Löschen öffentlicher Merklisten aus.

Nutzung öffentlicher Merklisten

  • Öffentliche Merklisten erleichtern die gemeinsame Nutzung und Übersicht von Produkten innerhalb eines Accounts.
  • Sie fördern die Zusammenarbeit und den Austausch von Produktvorschlägen.

 

Weitere Informationen

Falls Sie mit Ihrem My-Bechtle-Account bereits eingeloggt sind, können Sie hier Ihre Merklisten verwalten.


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