Die zweijährige Übergangsfrist für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) endet am 25. Mai 2018. Unternehmen können die neuen Regelungen nur erfüllen, wenn Arbeitsabläufe und Prozesse, IT-Systeme und Strukturen in der Datenverarbeitung angepasst werden.
Bisherige Check-Listen reichen nicht mehr aus – ein Managementsystem ist erforderlich, ebenso die Einführung von Verfahren, um die getroffenen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen, zu bewerten und zu evaluieren.
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