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Standardzusatzvereinbarungen zur Microsoft-Kundenvereinbarung.

Microsoft stellt im Zuge der Microsoft-Kundenvereinbarung (sogenanntes Microsoft Customer Agreement, MCA) folgende Standardzusatzvereinbarungen Ihren Kunden zur Verfügung. Diese unten aufgeführten Zusatzvereinbarungen gelten für die entsprechenden Kunden ohne vorherige Genehmigung von Microsoft.

 

Zusatzvereinbarungen für Finanzdienstleistungen.

Diese Standardzusatzvereinbarungen zur Microsoft-Kundenvereinbarung (MCA) gelten für Kunden, die der Aufsicht einer Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde unterstehen und bestimmten Compliance- und Regulierungsanforderungen unterliegen. Die Zusatzvereinbarung beinhaltet bestimmte zusätzliche Leistungen für den Kunden, um diese Anforderungen zu erfüllen.

Der Kunde untersteht der Aufsicht durch eine Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde in Kanada und unterliegt den kanadischen Compliance- und Regulierungsanforderungen.

Der Kunde untersteht der Aufsicht durch eine Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde in Deutschland und unterliegt den deutschen Compliance- und Regulierungsanforderungen.

Der Kunde untersteht der Aufsicht durch eine Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde in Japan und unterliegt den japanischen Compliance- und Regulierungsanforderungen.

Der Kunde untersteht der Aufsicht durch eine Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde in Polen und unterliegt den polnischen Compliance- und Regulierungsanforderungen.

Der Kunde untersteht der Aufsicht durch eine Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde in der Schweiz und unterliegt den schweizerischen Compliance- und Regulierungsanforderungen.

 

Datenverarbeitungs-Zusatzvereinbarung.

Diese Zusatzvereinbarung gilt für ein verbundenes Unternehmen des Kunden. Der Kunde und Microsoft haben das MCA sowie die Datenverarbeitungsvereinbarung und die Standardvertragsklauseln abgeschlossen. Das betroffene verbundene Unternehmen akzeptiert diese Bedingungen, so dass es auch Unterzeichner der Datenverarbeitungsvereinbarung und der Standardvertragsklauseln ist.

Für die Onlinedienste unterliegen alle Übermittlungen von Kundendaten, die von Microsoft und/oder Microsoft-Vertretern außerhalb Argentiniens verarbeitet werden, den Standardvertragsklauseln für Argentinien.

 

Datenschutz-Zusatzvereinbarung.

 

Berufsgeheimnis-Zusatzvereinbarung.

Diese Zusatzvereinbarung gilt für Kunden, die das Berufsgeheimnis wahren müssen.

Microsoft ist bewusst, dass der Kunde rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich der Gestattung des Zugriffs auf Informationen von Mandanten des Kunden unterliegt und die Verletzung solcher Verpflichtungen strafrechtliche Folgen für die Beteiligten im Sinne des § 203 StGB (Freiheits- oder Geldstrafe) haben kann.

Der Kunde oder das Beitrittsunternehmen unterliegt branchenspezifischen Geheimhaltungsvorschriften. Microsoft ist sich bewusst, dass Kundendaten unter das Geschäfts-, Bank- oder Berufsgeheimnis fallen können (z. B. Art. 321 StGB –Schweizerisches Strafgesetzbuch).

 

Zusatzvereinbarung für HIPAA-Geschäftspartner.

Wenn der Kunde ein „Covered Entity“ oder „Business Associate“ (gemäß den Definitionen in 45 CFR § 160.103 des HIPAA) ist und geschützte Gesundheitsinformationen in Kundendaten, FastTrack-Daten oder Professional Services-Daten enthält, wird diese HIPAA-Vereinbarung für Geschäftspartner ("BAA") einbezogen. "HIPAA" bezeichnet die Bestimmungen zur Vereinfachung der Verwaltung im Rahmen des vom Kongress der Vereinigten Staaten verabschiedeten Health Insurance Portability and Accountability Act.

 

DPA Zusatzvereinbarung Weltweit.

Diese Zusatzvereinbarung zum anwendbaren DPA wird zwischen dem Kunden und der Microsoft Gesellschaft geschlossen, die Parteien des MCA sind. Die Parteien sind sich einig, dass diese Zusatzvereinbarung das MCA ergänzt.

Weitere Zusatzvereinbarungen.

Der Kunde verarbeitet Gesundheitsdaten, die den Anforderungen der französischen Verordnung über das Hosting von Gesundheitsdaten unterliegen. In Anbetracht dieser Anforderungen gilt die folgende Änderung.

 

Microsoft-Kundenvereinbarung (MCA Microsoft Customer Agreement):

Hier stellen wir Ihnen noch den direkten Link zum aktuellen Microsoft Customer Agreement bereit.

 

Weitere wichtige Regularien:

Weiterführende Regularien wie beispielsweise die Standardvertragsklauseln der Europäischen Union stehen Ihnen hier zur Verfügung.